Sachsen-Anhalt verschiebt die Personalratswahlen

Sachsen-Anhalt verschiebt die Personalratswahlen

Der Landtag hat die Verschiebung der Personalratswahlen am 2.4.2020 beschlossen (Drs. 7/5933). Die Amtszeit der bestehenden Personalvertretungen wird bis längstens 31.12.2020 verlängert. Die Wahlvorstände sollen grundsätzlich im Amt bleiben. Das Ministerium kann durch Verordnung den Zeitpunkt und Zeitraum der Neuwahl festlegen. Zudem können Beschlüsse abweichend von § 35 Abs. 1 und 2 jetzt auch im Umlaufverfahren oder durch elektronische Abstimmung gefasst werden. Dazu reicht die Mehrheit der erreichbaren Mitglieder aus.


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